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von Edgar Langen 15. April 2019
Das Kita-Zukunftsgesetz, eines der bedeutendsten Projekte der Landesregierung, geht auf die Zielgerade. Das geplante Gesetz wird neue Qualitätsmaßstäbe setzen und eines der modernsten Kita-Gesetze bundesweit sein. Ziel ist es, die hohe Qualität der frühkindlichen Bildung und
Betreuung in Rheinland-Pfalz sicherzustellen und weiter auszubauen. Der Referentenentwurf des Bildungsministeriums wurde kurz vor der Sommerpause 2018 veröffentlicht. In einem breiten Dialogprozess wurde dieser mit allen Beteiligten diskutiert. Die Anregungen aus den zahlreichen Gesprächen mit den Kommunen, freien und öffentlichen Trägern, Erzieherinnen und Erziehern, den Gewerkschaften und nicht zuletzt Eltern waren Grundlage für die Weiterentwicklung des Gesetzentwurfes. Auch die Anregungen aus der Infoveranstaltung im November 2018 in Wittlich sind eingeflossen. Im Anschluss an den Vortrag können Fragen gestellt und diskutiert werden.
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von Edgar Langen 15. April 2019
Das Kita-Zukunftsgesetz, eines der bedeutendsten Projekte der Landesregierung, geht auf die Zielgerade. Das geplante Gesetz wird neue Qualitätsmaßstäbe setzen und eines der modernsten Kita-Gesetze bundesweit sein. Ziel ist es, die hohe Qualität der frühkindlichen Bildung und
Betreuung in Rheinland-Pfalz sicherzustellen und weiter auszubauen. Der Referentenentwurf des Bildungsministeriums wurde kurz vor der Sommerpause 2018 veröffentlicht. In einem breiten Dialogprozess wurde dieser mit allen Beteiligten diskutiert. Die Anregungen aus den zahlreichen Gesprächen mit den Kommunen, freien und öffentlichen Trägern, Erzieherinnen und Erziehern, den Gewerkschaften und nicht zuletzt Eltern waren Grundlage für die Weiterentwicklung des Gesetzentwurfes. Auch die Anregungen aus der Infoveranstaltung im November 2018 in Wittlich sind eingeflossen. Im Anschluss an den Vortrag können Fragen gestellt und diskutiert werden.
von Edgar Langen 14. April 2019

In Niedersachsen,  Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein kannst du ab deinem 16. Geburtstag deine Stimme bei Kommunalwahlen abgeben. In Hessen gab es seit 1998 kurzzeitig das Wahlrecht ab 16. Die Änderung wurde 1999 durch die Regierung unter Roland Koch (CDU) wieder rückgängig gemacht. Dabei hat sich in den Bundesländern, in denen die Wahl ab 16, zum Teil schon seit 1996 gilt, gezeigt, dass Jugendliche mit Ihrem Wahlrecht verantwortlich umgehen. Die SPD-Fraktion im Landtag hat sich im Sommer 2018 dafür eingesetzt, dass junge Menschenauch in Rheinlandpfalz mehr Teilhaberechte erhalten sollen, das demokratische Gemeinwesen mit- und weiterzuentwickeln.

Am 28. März 2019 hat nun die Ampel-Koalition im Landtag den Antrag gestellt, das Wahlrecht für Kommunalwahlen ab 16 Jahren auch in unserem Land einzuführen.  72600 Jugendliche in Rheinlandpfalz zwischen 16 und 18 Jahren hätten bei Zustimmung am 26. Mai wählen dürfen.

Für diese Gesetzänderung des Wahlrechtes ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich. CDU und AFD haben dagegen gestimmt, somit wird es vorerst leider nichts mit dem Wahlrecht für Jugendliche ab 16 in Rheinlandpfalz.

Eigentlich unfassbar aus welchen Beweggründen dieser Antrag abgelehnt wird.Der Jugendpolitiker der CDU Herber argumentierte, dass die Mehrheit der Minderjährigen nichts davon halte, das Wahlrecht von der Volljährigkeit abzukoppeln. Kann das sein?Der AfD-Abgeordnete Frisch ist der Meinung,  das Wahlrecht gehört zur Volljährigkeit genauso wie  das Recht harten Alkohol trinken und schwere Motorräder fahren zu dürfen. Ist nicht wahr, oder?

Gerade junge Menschen machen sich ernste Gedanken über ihre Zukunft und wollen mitreden, siehe aktuell das große Engagement bei "Fridays for Future". Aber auch in der Kommunalpolitik will und soll unsere Jugend zu Wort kommen. Deshalb wird in unserer Verbandsgemeinde jetzt auch ein "Jugendparlament" eingerichtet.

Es gibt keinen Bedarf unsere Demokratie vor der Jugend zu schützen, wir sollten die Demokratie stärken, in dem wir unsere Jugendlichen früh darin einbeziehen! 

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